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Ein Tarifvertrag darf bei der Ablösung eines Versorgungssystems, nach welchem Ansprüche auf Versorgung voraussetzten, dass ...
Der private Lebensbereich ist grundsätzlich von dem der Arbeit zu trennen – auch was Anforderungen an Verhaltensweisen angeht ...
Im Titelthema betrachten Louisa Faßbender und Felix Pickert die Arbeitswelt zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Selbstständigkeit. In seinem Meinungsbeitrag fordert Carsten C. Schermuly Empowerment ...
Erbringt der Arbeitnehmer außerhalb des Entgeltfortzahlungszeitraumes nach § 3 Abs. 1 EFZG krankheitsbedingt keine Arbeitsleistung, besteht bei an die Arbeitsleistung anknüpfenden Sonderzahlungen von ...
Der Kläger arbeitet als Flugzeugführer bei der Beklagten. Zuvor hatte er seine Grundschulung auf Basis eines Schulungs- und Darlehensvertrags begonnen. Danach trägt der Kläger von den Gesamtkosten i.
Fahrdienste wie Uber, Lieferdienste wie Lieferando oder aber auch Unterkunftsvermittlungsservices wie Airbnb sind aus dem Alltag vieler Menschen nicht mehr ...
Eine arbeitsrechtliche, gesetzliche Regelung bzgl. der Durchführung von Betriebsausflügen/-veranstaltungen besteht nicht. Dementsprechend ist der Arbeitgeber auch ...
Der Kläger war bei der Beklagten, einem kommunalen Personennahverkehrsbetrieb, als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Gleichzeitig hatte er Administratorenrechte für eine private Facebook-Gruppe, die sich ...
Der Kläger ist seit 2009 bei der Beklagten beschäftigt. Sein Bruttojahresgehalt belief sich zuletzt auf ca. 130.000 Euro inkl. des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstwagens i. H. v.
Vermutet der Arbeitgeber eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit, so hat er bereits aufgrund seiner Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ein Interessedaran, seinem Verdacht – manchmal ...
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