Wer Online-Verträge anbietet, muss Usern auch die problemlose Kündigung ermöglichen. Ein Unternehmen trickste dabei und scheiterte nun vor Gericht.
Eine verhaltensbedingte Kündigung möchte wohl kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin bekommen. Auch wenn manche ...
Von der Kündigung bis zum Einzug des Sohns vergingen dann aber mehr als fünf Jahre. Als die frühere Mieterin dies mitbekam, verklagte sie ihren ehemaligen Vermieter auf 6800 Euro Schadenersatz.